Dammbruch
13. Dezember 2022 | Von AchimAls Ludwig Erhard die deutsche soziale Marktwirtschaft organisierte, meinte er, preissenkenden Wettbewerb durch das Kartellrecht sichern zu können. Dabei sah er dreierlei nicht voraus: Zum einen verlangt Wettbewerb nicht zwingend die Unterbietung der Preise der Konkurrenz, gleich hohe Preise stellen daher noch keinen genügenden Beweis für einen Kartellverstoß dar. Es bedarf vielmehr des Nachweises über
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