de profundis
31. Oktober 2010 | Von AchimWie die Presse unlängst knapp vermeldete, hat das Landesarbeitsgericht Köln bereits im November 2009 entschieden, ein Beerdigungsunternehmer dürfe seinem Angestellten als vereinbarten, nicht näher beschriebenen „Dienstwagen“ keinen Leichenwagen vor die Tür stellen (Az: 7 Sa 879/09). Da fragt man sich verwundert: Warum nicht? Fährt ein solcher Wagen schlechter? Bietet er weniger Platz? Regnet es von oben etwa
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