Verbotsantrag jetzt!

3. Februar 2024 | Von | Kategorie: Mikroskop

Wenn die anhaltenden Demonstrationen gegen die Rechtsextremen einen Sinn haben sollen, müssen die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat, möglichst alle zusammen, nicht nur vernehmlich Selbstkritik üben und ihre Politik ändern (siehe „So bitte nicht“), sondern nun auch schnell gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes beantragen, die AfD zu verbieten. Der Verfassungsschutz dürfte genug Material zur plausiblen Begründung eines Verbotsantrags gesammelt haben, und man kann davon ausgehen, dass das Bundesverfassungsgericht einem solchen Antrag stattgeben wird, wenn das auch nur vertretbar ist. Nida-Rümelin hat zu Recht darauf hingewiesen, dass das Verbot auch zu spät beantragt werden kann!

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