Ratgeber: Beseitigung von Ehemännern

13. Januar 2008 | Von | Kategorie: Kaleidoskop

Vor nicht allzu langer Zeit wurde berichtet, eine Frau habe offenbar ihren Ehemann getötet, zerlegt und in kleinen Portionen durch die Toilette gespült sowie mit dem Hausmüll abtransportieren lassen. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln.

Der Wunsch einer Ehefrau, sich von ihrem Ehegespons final zu distanzieren, ist nicht  selten. Es darf davon ausgegangen werden, dass eben jetzt weltweit hunderttausende, wenn nicht Millionen weiblicher Wesen intensiv über ein derartiges Vorhaben nachdenken. Wird dabei die Anwendung unerlaubter Mittel erwogen, befinden die Damen sich allerdings in einem nicht zu unterschätzenden Konflikt. Erfahrene Kriminelle postulieren nicht ohne Grund, jedwedes Ding ausschließlich  allein  und überdies nur zu drehen, wenn dabei ein Riesenhaufen Kohle winkt.

Die erste dieser Forderungen ist hier schon deshalb nicht ohne Risiko, da die gemeine Ehefrau regelmäßig nur unzureichend über die gewaltige Palette von Ermittlungsmethoden unterrichtet ist, die Kriminologen heute zur Verfügung stehen. So wurden in dem eingangs skizzierten Fall trotz hausfraulich vorbildlicher Reinigung aller eingesetzten Gegenstände wie möglicherweise Badewanne, Axt, Säge, Messer, Hackbrett, Schraubenzieher (bei Ersatzteilen in Hüfte oder sonstigem Gebein) und Toilette Blutspuren entdeckt, die vermutlich die Überführung der Täterin zur Folge haben werden. Unterrichtet man sich andererseits vor der Tat eingehend über die modernen Techniken der Verbrechensaufklärung, in Deutschland beispielsweise durch Befragung von Fachleuten des jeweils zuständigen Landeskriminalamtes, ist die spätere Geheimhaltung der eigentlichen Aktion ernsthaft in Frage gestellt. Auch die zweite Forderung wird nur selten erfüllt sein: Der Verlust des Ehemanns führt, wenn er nicht ausnahmsweise durch eine freundliche  Lebensversicherungszahlung vergoldet wird, nicht zu einem  finanziellen Gewinn,  sondern  zu einem gesteigerten Wohlsein anderer Art.

Nach Lage der Dinge ist der Weiblichkeit also wärmstens zu empfehlen, zum Zwecke der Beseitigung des Ehemanns andere, zulässige Wege zu gehen.

Dabei kommt zunächst in Betracht, den Gatten als Sperrmüll abholen zu lassen, oder ihn in einem der kommunalen „Wertstoffhöfe“ abzuliefern, die fortschrittliche Gemeinden wie München ihren Bewohnern zur Verfügung stellen. Im letzteren Fall sind genaue Erkundigungen nach dem Container angeraten, der für die Aufnahme von Ehemännern bestimmt ist; trotz der gegebenen Sachnähe wäre es mit der Menschenwürde kaum vereinbar, den Angetrauten zusammen mit ausgedienten Heizkörpern oder Lautsprechern zu lagern. Auch sollte der Ehemann zwecks Meidung strafbarer Körperverletzungen vorsichtig abgestellt und nicht einfach in das Behältnis hineingeworfen werden. Freilich hat diese Methode den Nachteil, dass diejenigen Betroffenen, denen die Einsicht in den tieferen Sinn des Projektes abgeht, dieses womöglich durch verweigerte Mitwirkung unterlaufen und ohne jedes Anzeichen der Läuterung wieder in der gemeinsamen Wohnstätte erscheinen.

In Ländern, die jedenfalls offiziell keine Vielweiberei kennen, bleibt der Ausweg, dem Gatten ersatzweise eine andere Frau zuzuführen. Da dieser anfangs typischerweise nur die strahlenden Seiten vorgeführt werden, unter deren Einsatz Männer die Schlachten um die Eroberung des weiblichen Geschlechts zu schlagen pflegen, knüpft sich daran die berechtigte Hoffnung, das frische Paar werde alsbald – vorerst selig – gemeinsam das hinreichend Weite suchen. Dabei sollte man die Neue nicht dem Freundeskreis entnehmen, da dies später, wenn der Göttliche auch bei ihr zu „diesem Kerl“ mutiert ist, berechtigte Vorhaltungen zur Folge haben muss. Stattdessen sollte eine fremde Glücksschürferin im Internet rekrutiert werden. Über die insoweit empfehlenswerten Vorgehensweisen und erstaunliche weitere Ansätze virtueller Art unterrichtet das im Problemverlag erschienene Standardwerk „Abschiebung von Ehemännern ins Internet“ von Prof. Dr. h. c. Müller-Mulm, gebunden, 398 Seiten, das Sie für nur € 879,00 über die Nachtgazette beziehen können.

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